Melden Sie sich im Netzwerk an und nehmen Sie an unseren Werkstätten und in unserer Online-Gruppe teil!

 

» Anmeldung


Netzwerknutzungs- und Datenschutzbestimmungen

Stand 30.11.2023

Die Netzwerknutzungs- und Datenschutzbestimmungen können Sie hier auch als PDF downloaden.

§ 1 Geltungsbereich, Netzwerkbetreiberin, Registrierung, Netzwerknutzungsvertrag, Grundlagen

  1. Diese Netzwerknutzungs- und Datenschutzbestimmungen gelten für die interne, nur Netz­werkmit­gliedern zugängliche interaktive Online-Plattform des Netzwerks Synergie durch Vielfalt, auf dem Führungskräfte und Mitarbeiter_innen im Verantwortungs­bereich für Diversity Management ihre bisherigen Erfahrungen austau­schen und gemein­sam Ansätze und Instrumente für Diversity Management in der Diskussion weiterent­wickeln können. Zusätzlich wird die Online-Plattform mit aktuellen Beiträgen, Downloads, Studien und ergänzendem Material vom der Netzwerkbetreiberin an­gereichert. Weiterhin gel­ten diese Netzwerknutzungs- und Datenschutzbestimmungen auch für die Veranstaltung von Synergiewerkstätten, vergleiche dazu § 5.
  2. Netzwerkbetreiberin: Die Online-Plattform wird technisch betrieben und verwaltet von dem Beratungs­unternehmen Petra Köppel Synergy Consult – Inhaberin Dr. Petra Köppel –, Zorneding, dessen Aufgaben die Konzeptentwicklung, die Moderation und die Koordination sind. Dabei kann das Unternehmen beauftragte Dritte als Administrator_innen oder sonstige Erfüllungsgehilfen einset­zen. Die Netzwerkbetreiberin ist gleichzeitig die „verantwortliche Stelle" im Sinne der Datenschutz­gesetze. Weiterhin ist die Netzwerkbetreiberin auch An­bieterin und Veranstalterin von Synergiewerk­stätten, vergleiche dazu § 5.
  3. Netzwerknutzungsvertrag: Der Netzwerknutzungsvertrag kommt zustande durch die Regist­rierung der verantwortlichen Person – nachfolgend bezeichnet als „nutzende Person“ - eines Unterneh­mens als Angebot zum Abschluss eines Netzwerknutzungs­vertrages einerseits und die Annahme dieses Angebotes durch die Netzwerkbetreiberin andererseits. Bei der Registrierung hat die nutzende Person die in der Anmeldemaske abgefragten Daten richtig und vollständig anzugeben. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Registrie­rung. Insbesondere ist die Online-Plattform nicht für andere Teil­nehmer_innen zugelassen als Mitarbeiter_innen von ratsuchenden Unternehmen. Die Netzwerkbetreiberin ist be­rechtigt, die Registrierung ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Die nutzende Person ist verpflichtet, jede spätere Änderung seiner persönlichen Daten oder der Daten des Unternehmens, für das er tätig ist, von sich aus mitzuteilen. Nach der Registrierung ist die nutzende Person berechtigt, alle Angebote der Online-Plattform wahrzunehmen. Die Berechtigung gilt nur für die nutzende Person persönlich, sie ist nicht übertragbar.
  4. Die Netzwerkbetreiberin leistet gegenüber anderen nutzenden Personen keine Gewähr dafür, dass die tatsächli­che Identität der nutzenden Person mit den von der nutzenden Person angegebenen Daten überein­stimmt.
  5. Der Zugang zur Online-Plattform ist nur mit den Zugangsdaten aus Kennwort und Passwort möglich. Die nutzende Person hat ihre Zugangsdaten sorgfältig zu verwahren, um Missbräuche durch Dritte auszuschließen. Die nutzende Person ist verpflichtet, die Netzwerk­betreiberin unverzüglich zu informie­ren, wenn ihr bekannt wird, dass nicht befugte Dritte von ihren Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben. Sofern die nutzende Person bei einem Miss­brauch nicht den Beweis erbringt, dass ein Dritter den Zugang zur Online-Plattform ohne ihre Zustimmung und ohne ihr Verschulden genutzt hat, werden alle über ihren Zu­gang abgegebenen Erklärungen ihr zugerechnet. 
  6. Der Anspruch der nutzenden Person auf die Nutzung der Online Plattform besteht nur im Rahmen des aktuel­len Stands der Technik. Zeitweilige Beschränkungen können sich durch tech­nische Störun­gen wie Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Software­fehler etc. ergeben. Die Netzwerkbetreiberin behält sich weiterhin das Recht vor, ihre Leistungen zeitweilig zu beschrän­ken, wenn dies erforderlich ist, beispielsweise im Hin­blick auf Kapazitätsgrenzen, der Sicherheit und Integrität der Server oder zur Durchfüh­rung technischer Maßnahmen, die der ordnungsgemä­ßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dienen. Die Netzwerkbetreiberin berücksichtigt in diesen Fällen die be­rechtigten Interessen der nutzenden Personen.
  7. Diese Netzwerknutzungs- und Datenschutzbestimmungen gelten auch dann, wenn der Zugriff auf die Online-Plattform von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt.
  8. Die Webseiten der Plattform sind nicht an Personen in Ländern gerichtet, die das Vorhal­ten bezie­hungsweise den Aufruf der darin eingestellten Inhalte untersagen. Jede nutzende Person ist selbst verant­wortlich, sich über etwaige Beschränkungen vor dem Aufruf der zur On­line-Plattform dazugehöri­gen Webseiten zu informieren und diese einzuhalten.
  9. Diese Netzwerknutzungs- und Datenschutzbestimmungen sind im Internet jederzeit abruf­bar und können ausgedruckt werden. Sie gelten für alle einmaligen und fortlaufen­den Leistungen. Die Netzwerkbetreiberin ist berechtigt, die vorliegenden Netzwerknut­zungs- und Datenschutzbestim­mungen jederzeit zu ändern, dies insbesondere zur An­passung an neue Gesetze. Die Netzwerk­betreiberin wird alle registrierten nutzenden Personen rechtzei­tig über jede Änderung dieser Netzwerknutzungs- und Datenschutzbestimmungen per E-Mail oder beim Einloggen unterrichten. Die Änderung gilt als von der nutzenden Person genehmigt, wenn sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Ände­rungsankündigung der Änderung widerspricht. Die Netzwerkbetreiberin ist im Falle des Wider­spruchs der nutzenden Person berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung der nutzenden Person von der Teilnahme an der Online-Plattform auszuschließen und dessen Registrierung zu löschen. Die Netz­werkbetreiberin wird in der Unterrichtung über die Änderungen auf die Möglichkeiten des Wi­derspruchs und der Kündigung, die Frist und die Rechtsfolgen, insbesondere hinsicht­lich eines unterbliebenen Widerspruchs, besonders hinweisen.
  10. Die Netzwerkbetreiberin ist berechtigt, ihren Online-Plattform-Service jederzeit nach ange­messe­ner Vorankündigungsfrist zu beenden, zu erweitern oder zu verändern. Zu derartigen Änderungen kann es insbesondere dann kommen, wenn sich - vor allem außerhalb des Verantwortungsberei­ches der Online-Plattform - die technischen, rechtli­chen oder kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internets ändern und für die Netzwerkbetreiberin dadurch die vertragsmäßigen Dienste wesentlich erschwert werden oder nicht mehr zumutbar sind. In diesem Fall wird die Netzwerkbetreiberin die nutzenden Personen auf der Online-Plattform informieren und ihre Leistungen anschlie­ßend frühes­tens nach Ablauf von 7 Tagen ab der Veröffentlichung beenden.

§ 2 Pflichten der nutzenden Personen und Folgen bei Verstößen

  1. Die Netzwerkbetreiberin behält sich vor, bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder wesentli­cher Vertragsverletzungen diesen Vorgängen nachzugehen, weitere ange­messene Vor­kehrungen zu treffen und bei einem begründeten Verdacht gegebenenfalls den Zugang der nutzenden Person zu den Inhalten der Online-Plattform - mindestens bis zu einer Verdachtsausräumung seitens der nutzenden Person - zu sperren und/oder gegebenenfalls bei besonders schwerwiegenden Verstößen auch den Netzwerknutzungsvertrag fristlos zu kündigen. Soweit die nutzende Person später den Verdacht ausräumt, wird die Sperrung aufgehoben.
  2. Die nutzende Person hat der Netzwerkbetreiberin bei Verschulden den aus den oben beispielhaft beschriebe­nen möglichen Pflichtverletzungen resultierenden Schaden zu ersetzen.

§ 3 Rechte an den Inhalten der Online-Plattform und Nutzungsrechte der nutzenden Personen

  1. Beiträge der Netzwerkbetreiberin: Alle Rechte, insbesondere die urheberrechtlichen Nut­zungs- und Verwertungsrechte an den von der Netzwerkbetreiberin auf der Online-Plattform veröffentlichten Inhalten wie Fotos, Grafiken, Bildern, Videos und Texten stehen im Ver­hältnis zur nutzenden Person aus­schließlich der Netzwerkbetreiberin oder gegebenenfalls dem oder der an­derweitig gekennzeichneten Ur­heber_in zu.
  2. Allen nutzenden Personen wird gestattet, die ihnen zugänglich gemachten Informationen einmalig zum berufli­chen, nichtkommerziellen Gebrauch auf ihren Rechnern zu speichern und ge­gebenenfalls auszu­drucken. Eine darüberhinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung der Informationen ist nur in den engen Grenzen des Urheber­rechts zulässig. Diese Berechtigungen gelten ferner nur, wenn Schutzvermerke (Copy­right-Vermerke und ähnliches) sowie Wiedergaben von Marken und Namen in den Ver­vielfältigungsstücken unverändert erhalten bleiben. Eine Archi­vierung ist nur mit folgen­den Vorgaben zulässig: Die Sammlung darf nur internen Zwecken des nutzenden Personen dienen, also ausschließlich der Sicherung des Bestandes und der sogenannten internen Nut­zung, das Archiv darf Dritten nicht zugänglich sein, es darf auch nicht dazu dienen, für Dritte Vervielfältigungen herzustellen und es darf zu keiner zusätzlichen Verwertung der Werke führen. Für alle weiteren Nutzungen (unter anderem, aber nicht ausschließlich für die Vervielfältigung zu gewerblichen Zwecken einschließlich der Archivierung, für die Überlassung an oder Verarbeitung durch Dritte für eigene oder fremde Zwecke oder zur öffentlichen Wiedergabe sowie für die Über­setzung, Bearbeitung, das Arrangement oder andere Umarbeitungen) bedarf es der vorherigen, schriftlichen Zustimmung der Netz­werkbetreiberin sowie der sonstigen Rechtsinhaber_innen.

§ 4 Datenschutz

  1. Die nutzende Person wird hiermit gemäß Telemediengesetz (TMG), Rundfunkstaatsvertrag (RStV), Bundes­datenschutzgesetz (BDSG) sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmun­gen davon unterrichtet, dass die im Rahmen der Registrierung angegebenen personen­bezogenen Daten ausschließlich zu dem Zwecke maschinenlesbar gespeichert, verar­beitet und genutzt werden, zu dem die nutzende Person dieses angegeben hat, sofern keine Ein­willigung in eine andere Nutzungsart er­teilt wurde.
  2. Die Netzwerkbetreiberin ist berechtigt, die personenbezogenen Daten der nutzenden Person zu erhe­ben, zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen, soweit dies erforderlich ist, um der nutzenden Person die Inan­spruchnahme der Dienste der Plattform zu ermöglichen und um die in An­spruch genommene Leistung über die jährliche Teilnahmegebühr abrechnen zu können. Die Netzwerkbetreiberin ge­währleistet die vertrauliche Behandlung dieser Daten in dem Umfang, wie dies in diesen Netzwerknutzungs- und Datenschutzbestimmungen geregelt ist.
  3. Die nutzende Person kann jederzeit auf schriftliche Anforderung die zu ihrer Person und zum Unter­neh­men, für das sie tätig ist, gespeicherten persönlichen Daten unentgeltlich bei der Netzwerkbetreiberin einsehen. 
  4. Die Netzwerkbetreiberin ist nach freiwilliger, schriftlicher Einwilligung durch die nutzende Person berechtigt, personenbezogene Daten sowie Profildaten und demografische Daten für fol­gende Zwecke zu er­heben, zu verarbeiten (unter anderem, aber nicht ausschließlich zu modifizieren, zur Weiterverar­beitung zu speichern, mit anderen Datensätzen zu kombi­nieren und zu archivieren) und zu nut­zen: Zusendung von Informationen über das Netz­werk, Personalisierung und optimale Ausrich­tung der Dienste des Netzwerkes nach den Interessen und Vorlieben der nutzenden Personen und Werbung und Marktforschung über bezie­hungsweise für das Netzwerk.
  5. Die Netzwerkbetreiberin setzt in einigen Bereichen Cookies ein. Insbesondere wird hier­durch die Navigation verbessert.
  6. In seltenen Ausnahmefällen können zwingende gesetzliche Vorgaben z.B. Anfragen be­stimmter öffentlicher Stellen wie Strafverfolgungsbehörden, Ordnungsämter und Finanz­behörden im Ein­zelfall dazu führen, dass die Netzwerkbetreiberin Daten zu nutzenden Personen offenlegen muss. Sie wird davor jedoch die Rechtsgrundlage einer solchen Anforderung recht­lich prüfen lassen und – soweit zu­lässig - die betroffene nutzende Person informieren.

§ 5 Synergiewerkstätten

  1. Die Netzwerkbetreiberin beabsichtigt, mithilfe von Sponsor_innen mehrfach im Kalenderjahr Synergiewerk­stätten als Workshops zu veranstalten, damit sich die Netzwerkmitglieder auch per­sönlich kennen lernen können. Die Mitgliedschaft im Netzwerk berechtigt die nutzenden Personen Teil­nahme an bis zu drei Synergiewerkstätten im Kalenderjahr, sofern diese stattfinden, ohne dass hierfür weitere Gebühren zu bezahlen sind.
  2. Die Teilnahme an Synergiewerkstätten steht unter dem Vorbehalt ihres tatsächlichen Stattfindens, der Verfügbarkeit ausreichender Plätze und der rechtzeitigen schriftlichen Anmeldung der nutzenden Personen. Wird eine Synergiewerkstatt ohne Verschulden abgesagt, ste­hen der nutzenden Person keine Scha­densersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblich aufgewendeter Auslagen zu.
  3. Kurz vor einer Veranstaltung, zu der die nutzende Person zugelassen wurde, erhält die nutzende Person ihre finale und damit verbindliche Anmeldebestätigung und die Veranstaltungsunterla­gen. Vor Ort wird ihr – sofern vorgesehen - eine Teilnehmermappe ausgehändigt. Sollte die nutzende Person persönlich an der Teilnahme einer Synergiewerkstatt verhindert sein, kann sie eine Vertretung aus dem Unterneh­men benennen.
  4. Für den Fall, dass in einem Kalenderjahr keine Synergiewerkstätten stattfinden oder die nutzende Person keinen Platz in einer Synergiewerkstatt erhält, steht der nutzenden Person kein Anspruch wegen Nichterfül­lung oder auf Schadensersatz zu, da die Möglichkeit der Teilnahme an Synergiewerkstätten einen zusätzlichen unverbindlichen Bonus bei der Netzwerk-Teil­nahme darstellt.

§ 6 Teilnahmegebühr

  1. Die Höhe der Jahresgebühr für die Teilnahme am Netzwerk Synergie durch Vielfalt ergibt sich aus der jeweils aktuell geltenden Preisliste. Die Umsatzsteuer kommt zum Entgelt hinzu, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Einzelheiten sind in der Preisliste im Anhang zu diesen Netzwerknutzungs- und Datenschutzbestimmungen genau angege­ben.
  2. Jede Änderung dieser Preisliste wird der nutzenden Person schriftlich mitgeteilt. Es besteht dann die Möglich­keit, den Netzwerknutzungsvertrag zum Ende des laufenden Kalenderjahres zu kündigen. Kündigt die nutzende Person nicht, gilt die neue Preisliste als angenommen und wirk­sam vereinbart. Die Benachrichtigung über die Preisänderung wird einen ausdrücklichen Hinweis auf die Möglichkeit zur Kündigung und die Rechtsfolge des Schweigens als Zu­stimmung zu der geänderten Preisliste enthalten. Sofern die Benachrichtigung in Form der Versendung einer Informations-E-Mail mit der Preisliste als Anlage erfolgen sollte, gilt diese Benachrichtigung nur als erfolgt, wenn die nutzende Person den Zugang schriftlich, auch elektronisch per E-Mail, bestätigt. Einer solchen Rückbestätigung bedarf es nicht bei einer Versendung im Postweg, es sei denn, die Parteien vereinbaren dies schriftlich auch für diese Benachrichtigungsform.
  3. Beratungsdienstleistungen, die die Netzwerkbetreiberin auf der Grundlage eines gesonder­ten Bera­tungsvertrages gegenüber einer nutzenden Person/einem Unternehmen erbringt, werden geson­dert nach schriftli­cher Vereinbarung vergütet.

§ 7 Gewährleistung der Netzwerkbetreiberin

  1. Die von der Netzwerkbetreiberin eingesetzten technischen und organisatorischen Sicherheits­maßnah­men entsprechen hohen Standards gemäß dem derzeitigen Stand von Wissen­schaft und Technik, um die von den nutzenden Personen zur Verfügung gestellten Daten bestmöglich gegen vorsätzliche oder fahrlässige Zugriffe unbefugter Dritter, Verlust, Zerstörung und Manipulation zu schützen.
  2. Die personenbezogenen Daten der nutzenden Personen werden nicht verkauft oder vermietet oder aus anderen wirtschaftlichen Gründen, z.B. Vermarktungszwecke, außerhalb der Erfüllung der vertraglichen Pflichten der Netzwerkbetreiberin gegenüber der nutzenden Person an Dritte wei­tergegeben.
  3. Die personenbezogenen Daten der nutzenden Person werden ausschließlich in Übereinstimmung mit diesen Netzwerknutzungs- und Datenschutzbestimmungen und den Gesetzen erho­ben, verarbeitet, ge­nutzt und verwendet.
  4. Die Netzwerkbetreiberin steht für die vollständige Abspeicherung der Beiträge auf dem Server ein.
  5. Die Netzwerkbetreiberin ist nicht für Schäden verantwortlich, wenn sie die Folge von techni­schen Störungen aufgrund höherer Gewalt sind. Unter „höhere Gewalt“ fallen dabei Stromkabelbeschä­digungen durch Dritte außerhalb des Herrschaftsbereichs der Netz­werkbetreiberin, sonstige länger andauernde Stromzufuhrunterbrechung durch Bereit­stellungsprobleme beim Stromversorger oder technische Störungen aufgrund von Ursa­chen, die mit verkehrüblichen EDV-technischen Absiche­rungsmaßnahmen nach dem zeitgemäßen Standard nicht verhinderbar sind.
  6. Auf den Transport der Daten über das Internet hat die Netzwerkbetreiberin keinen Einfluss. Die Netzwerkbetreiberin übernimmt daher auch keine Gewähr dafür, dass interaktive Vor­gänge die nutzenden Personen richtig erreichen und dass der Einwahlvorgang über das Internet zu je­der Zeit gewährleis­tet ist. Darüber hinaus wird nicht gewährleistet, dass der Datenaus­tausch mit einer bestimmten Übertragungsgeschwindigkeit erfolgt. Von der Gewährleis­tung ausgenommen sind ferner Störun­gen, die aus Mängeln oder Unterbrechung des Rechners der nutzenden Person oder der Kommunikations­wege von der nutzenden Person zum Server oder aus missbräuchlicher Verwendung von Zugangsdaten entste­hen.
  7. Der Service der Online-Plattform ist kein Hochsicherheitssystem und kann schon allein durch seine Anbindung an das Internet und den sich daraus ergebenden technischen Gegebenheiten keine Gewähr dafür geben, dass der Informationsfluss von und zur On­line-Plattform nicht von Dritten abgehört oder aufgezeichnet wird. Für den Schutz von von nutzenden Personen in eigener Verantwor­tung auf der Plattform offenbarten Betriebs- und Ge­schäftsgeheimnissen kann die Netzwerk­betreiberin daher keine Gewähr übernehmen.
  8. Die Netzwerkbetreiberin übernimmt außerhalb ihres Herrschaftsbereichs keine Haftung für die Datensicherheit.
  9. Keine Gewährleistungsansprüche begründen unerhebliche Beeinträchtigungen bei der Recher­che, etwa bei dem Abruf oder der Speicherung der Beiträge oder bezüglich des Inhaltes der Bei­träge (zum Beispiel Tippfehler, zeitliche Verzögerungen), die den Gebrauch der Dienste des Netzwerkes beziehungsweise der Beiträge nicht wesentlich beeinträchtigen.
  10. Die Netzwerkbetreiberin stellt die Beiträge der nutzenden Person zum Abruf und zur Nutzung gemäß dieser Netzwerknutzungs- und Datenschutzbestimmungen zur Verfügung. Eigene Beiträge und Informationen stellt der Netzwerkbetreiberin nach bestem Wissen auf der On­line-Plattform zur Verfügung.

§ 8 Haftung der Netzwerkbetreiberin

  1. Die nachfolgenden Regelungen betreffen sowohl vertragliche Ansprüche der nutzenden Person, insbeson­dere, aber nicht ausschließlich im Rahmen von Mangelbeseitigung, Verzug und Unmöglichkeit, als auch gesetzliche, insbesondere vorvertragliche und deliktrechtliche Ansprüche.
  2. Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz und bei Verletzungen von Körper, Gesundheit und Leben: Die Netzwerkbetreiberin haftet unbeschränkt bei eigenem Vorsatz und dann, wenn aufgrund von Pflichtverletzungen durch sie die Gesundheit, der Körper oder das Leben von Menschen verletzt worden sind. Die Netzwerkbetreiberin haftet insbesondere unbe­schränkt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit dieses zur Anwendung kommt. Dieser Absatz 2. gilt vorrangig ge­genüber allen nachfolgenden Bestimmungen.
  3. Definition von „Kardinalpflichten“ und „Nicht-Kardinalpflichten“: Eine Kardinalpflicht liegt im Vertrags­recht immer dann vor, wenn die Pflichterfüllung für die Erreichung des Ver­tragszwecks wesentlich ist, weil andernfalls der Vertragszweck gefährdet wäre, sowie dann, wenn die nutzende Person als Vertragspartnerin regelmäßig auf die Einhaltung der Pflicht ver­trauen darf. Unter dieser Schwelle liegende Pflichten stellen Nicht-Kardinalpflichten dar. Soweit im Folgenden nicht aus­drücklich differenziert wird, sind beide Formen, also „Kar­dinalpflichten“ und „Nicht-Kardinalpflich­ten“, erfasst.
  4. Liegt eine grob fahrlässige Pflichtverletzung der Netzwerkbetreiberin vor, haftet sie für Schäden unbegrenzt mit folgender Einschränkung: Für einfache Erfül­lungsge­hilfen ist die Haftung der Netzwerkbetreiberin gegenüber Unternehmern auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  5. Beim Vorliegen einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der Netzwerkbetreiberin haftet sie sowohl Verbraucher_innen als auch Unternehmern gegenüber be­schränkt bis zur Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, wenn eine Kardinalpflicht betroffen ist. Im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung einer Nicht-Kardinalpflicht durch Erfüllungs­gehilfen ist die Haftung gegenüber Verbraucher_innen auf den vorhersehbaren, typischerweise eintre­tenden Schaden begrenzt und gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
  6. Für Mangelfolgeschäden und mittelbare Schäden, also insbesondere für entgangenen Gewinn, Datenverlust, Personalkosten, Betriebsunterbrechung, Nutzungsausfall, Verlust geschäftlicher In­formationen, Gutachterkosten, Rechtsverfolgungskosten, sonstige Ver­mögensschäden u. ä. haftet die Netzwerkbetreiberin im Verhältnis zu Verbraucher_innen bei fahrlässig verursachten Schäden, wobei die Begrenzungen gemäß allen vorstehenden Bestimmungen gelten. Im Verhältnis zu Unterneh­mern ersetzt die Netzwerkbetreiberin Mangelfolgeschäden und mittelbare Schäden nur bei grob fahrlässig verursachten Kardi­nalpflichtverletzungen bis zur Höhe des vorhersehbaren, typischer­weise eintretenden Schadens.
  7. Im Übrigen ist die Haftung der Netzwerkbetreiberin ausgeschlossen.

§ 9 Vertragsdauer und Kündigung des Netzwerknutzungsvertrages

  1. Der Netzwerknutzungsvertrag läuft zunächst bis zum 31.12. des jeweils aktuellen Jahres. Danach verlängert er sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Netzwerkbetreiberin das Netzwerk einschließ­lich der Online-Plattform weiter betreibt und sofern ihn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des Kalenderjahres kündigt. Sollte die Netzwerkbetrei­berin das Netzwerk einschließlich der Online-Plattform nicht über den 31.12. des je aktuellen Jahres hinaus betreiben, wird sie dies allen nutzenden Personen bis spätestens zum 30.11. ebendieses Jahres via E-Mail oder automatisch beim Einloggen mitteilen. 
  2. Der Netzwerknutzungsvertrag kann jeweils zum Jahresende mit einer Frist von zwei Wo­chen ordent­lich gekündigt werden.
  3. Die außerordentliche Kündigung des Netzwerknutzungsvertrages aus wichtigem Grund bleibt jeder Partei vorbehalten. Dieses Recht ist für die Netzwerkbetreiberin insbesondere dann gegeben, wenn die nutzende Person trotz Abmahnung fortgesetzt gegen wesentliche Rege­lungen dieser Netzwerknutzungs- und Datenschutzbestimmungen verstößt oder die nutzende Person ein gegen Dritte ge­richtetes Fehlverhalten begeht, indem er das Angebot des Netz­werks zu rechtswidrigen oder für Dritte belästigenden Zwecken einsetzt.
  4. Im Falle der außerordentlichen Kündigung kann die Netzwerkbetreiberin den Zugang der betroffe­nen nutzenden. Person zur Plattform auch ohne Zustellung einer Kündigung mit sofortiger Wirkung sperren und die nutzende Person auch für die Zukunft von der Nutzung des Services aus­schließen.
  5. Sämtliche Kündigungen nach diesen Netzwerknutzungs- und Datenschutzbestimmungen haben schriftlich zu erfolgen.
  6. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang zur Plattform automatisch ge­sperrt.

§ 10 Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand und sonstige Schlussbestim­mungen

  1. Erfüllungsort für die von der Netzwerkbetreiberin angebotenen Netzwerk-Dienstleistungen ist Zorneding.
  2. Die Netzwerkbetreiberin ist berechtigt, den Betrieb der Online-Plattform jederzeit ganz oder teil­weise auf Dritte zu übertragen.
  3. Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen der Netzwerkbetreiberin und der nutzenden Person ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) an­wendbar.
  4. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffent­lich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen ausschließlicher Gerichtsstand die Anschrift des Netzwerkbetreibers, also Zorneding.
  5. Alle Informationen, Einwilligungen, Mitteilungen oder Anfragen nach diesen Netzwerknut­zungs- und Datenschutzbestimmungen sowie Änderungen oder Ergänzungen dieser Netzwerknutzungs- und Datenschutzbestimmungen haben schriftlich zu erfolgen. Die Versendung per E-Mail oder Telefax entspricht der Schriftform, dies gilt auch für Klicken auf die entsprechenden Buttons. Än­derungen und Ergänzungen dieser Netzwerknut­zungs- und Datenschutzbestimmungen ein­schließlich Änderungen dieser Klausel bedür­fen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
  6. Sollten einzelne Regelungen dieser Netzwerknutzungs- und Datenschutzbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die Regelungen im Übrigen wirksam. Im Falle einer solchen Unwirksamkeit werden die Vertragspartner_innen eine der un­wirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende, rechtswirksame Ersatz­regelung treffen. Das Gleiche gilt, soweit sich im Netzwerknutzungsvertrag eine Lücke herausstellen sollte.
  7. Diese Netzwerknut­zungs- und Datenschutzbestimmungen ersetzten die Netzwerknut­zungs- und Datenschutzbestimmungen vom 01.11.2011.

 

Petra Köppel Synergy Consult – Inhaberin Dr. Petra Köppel –, Zorneding

Anhang: Preisliste

Die Teilnahmegebühren, die für die Netzwerknutzung, staffeln sich wie folgt:

Mitgliedschaft

  • Teilnahme an 3 Synergiewerkstätten pro Jahr. Diese Veranstaltungen finden online oder als Präsenzveranstaltung statt
  • Zugang zum Mitgliederbereich
  • Preis:
    • 1.200 € (zzgl. 19% MwSt.) für Unternehmen mit weniger als 2.000 Mitarbeitenden oder 2.000 Mitarbeitenden;
    • 2.000 € (zzgl. 19% MwSt.) für Unternehmen mit mehr als 2.000 Mitarbeitenden

Premium-Mitgliedschaft (neu ab 30.11.2023)

  • Teilnahme an 3 Synergiewerkstätten pro Jahr. Diese Veranstaltungen finden online oder als Präsenzveranstaltung statt
  • Zugang zum Mitgliederbereich
  • 3 Stunden Synergy Solutions (3 Beratungsstunden pro Jahr)
  • Nutzung eines E-Tools für die gesamte Belegschaft der Organisation
  • Preis:
    • 1.400 € (zzgl. 19% MwSt.) für Unternehmen mit weniger als 2.000 Mitarbeitenden oder 2.000 Mitarbeitenden;
    • 2.300 € (zzgl. 19% MwSt.) für Unternehmen mit mehr als 2.000 Mitarbeitenden.

Schnuppergäste

  • Einmalige Teilnahme an einer Synergiewerkstatt zum Kennenlernen
  • Preis:
    • 1 Ganztagesveranstaltung in Präsenz kostet 900 € (zzgl. 19% MwSt.)
    • 1 virtuelle Halbtagsveranstaltung kostet 600 € (zzgl. 19% MwSt.)