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SW 37: Altersdiversität

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Netzwerknutzungs- und Datenschutzbestimmungen

Stand 01.11.2011

 

§ 1  Geltungsbereich, Netzwerkbetreiber, Registrierung, Netzwerknutzungsvertrag, Grundlagen

1. Diese Netzwerknutzungs- und Datenschutzbestimmungen gelten für die interne, nur Netz­werkmit­gliedern zugängliche interaktive Online-Plattform des Netzwerks Synergie durch Vielfalt, auf dem Führungskräfte und Mitarbeiter im Verantwortungs­bereich für Diversity Management ihre bisherigen Erfahrungen austau­schen und gemein­sam Ansätze und Instrumente für Diversity Management in der Diskussion weiterent­wickeln können. Zusätzlich wird die Online-Plattform mit aktuellen Beiträgen, Downloads, Studien und ergänzendem Material vom Netzwerkbetreiber an­gereichert. Weiterhin gel­ten diese Netzwerknutzungs- und Datenschutzbestimmungen auch für die Veranstaltung von Synergiewerkstätten, vergleiche dazu § 5.

2. Netzwerkbetreiber: Die Online-Plattform wird technisch betrieben und verwaltet von dem Beratungs­unternehmen Petra Köppel Synergy Consult – Inhaberin Dr. Petra Köppel –, Parsdorf, dessen Aufgaben die Konzeptentwicklung, die Moderation und die Koordination sind. Dabei kann das Unternehmen beauftragte Dritte als Administratoren oder sonstige Erfüllungsgehilfen einset­zen. Der Netzwerkbetreiber ist gleichzeitig die „verantwortliche Stelle" im Sinne der Datenschutz­gesetze. Weiterhin ist der Netzwerkbetreiber auch An­bieter und Veranstalter von Synergiewerk­stätten, vergleiche dazu § 5.

3. Netzwerknutzungsvertrag: Der Netzwerknutzungsvertrag kommt zustande durch die Regist­rierung des verantwortlichen Ansprechpartners – nachfolgend bezeichnet als „Nutzer“ – eines Unterneh­mens als Angebot zum Abschluss eines Netzwerknutzungs­vertrages einerseits und die Annahme dieses Angebotes durch den Netzwerkbetreiber andererseits. Bei der Registrierung hat der Nutzer die in der Anmeldemaske abgefragten Daten richtig und vollständig anzugeben. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Registrie­rung. Insbesondere ist die Online-Plattform nicht für andere Teil­nehmer zugelassen als Mitarbeiter von ratsuchenden Unternehmen. Der Netzwerkbetreiber ist be­rechtigt, die Registrierung ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Der Nutzer ist verpflichtet, jede spätere Änderung seiner persönlichen Daten oder der Daten des Unternehmens, für das er tätig ist, von sich aus mitzuteilen. Nach der Registrierung ist der Nutzer berechtigt, alle Angebote der Online-Plattform wahrzunehmen. Die Berechtigung gilt nur für den Nutzer persönlich, sie ist nicht übertragbar.

4. Der Netzwerkbetreiber leistet gegenüber anderen Nutzern keine Gewähr dafür, dass die tatsächli­che Identität des Nutzers mit den vom Nutzer angegebenen Daten überein­stimmt.

5. Der Zugang zur Online-Plattform ist nur mit den Zugangsdaten aus Kennwort und Passwort möglich. Der Nutzer hat seine Zugangsdaten sorgfältig zu verwahren, um Missbräuche durch Dritte auszuschließen. Der Nutzer ist verpflichtet, den Netzwerk­betreiber unverzüglich zu informie­ren, wenn ihm bekannt wird, dass nicht befugte Dritte von seinen Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben. Sofern der Nutzer bei einem Miss­brauch nicht den Beweis erbringt, dass ein Dritter den Zugang zur Online-Plattform ohne seine Zustimmung und ohne sein Verschulden genutzt hat, werden alle über seinen Zu­gang abgegebenen Erklärungen ihm zugerechnet. 

6. Der Anspruch des Nutzers auf die Nutzung der Online Plattform besteht nur im Rahmen des aktuel­len Stands der Technik. Zeitweilige Beschränkungen können sich durch tech­nische Störun­gen wie Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Software­fehler etc. ergeben. Der  Netzwerkbetreiber behält sich weiterhin das Recht vor, seine Leistungen zeitweilig zu beschrän­ken, wenn dies erforderlich ist, beispielsweise im Hin­blick auf Kapazitätsgrenzen, der Sicherheit und Integrität der Server oder zur Durchfüh­rung technischer Maßnahmen, die der ordnungsgemä­ßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dienen. Der  Netzwerkbetreiber  berücksichtigt in diesen Fällen die be­rechtigten Interessen der Nutzer.

7. Diese Netzwerknutzungs- und Datenschutzbestimmungen gelten auch dann, wenn der Zugriff auf die Online-Plattform von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt.

8. Die Webseiten der Plattform sind nicht an Personen in Ländern gerichtet, die das Vorhal­ten bezie­hungsweise den Aufruf der darin eingestellten Inhalte untersagen. Jeder Nutzer ist selbst verant­wortlich, sich über etwaige Beschränkungen vor dem Aufruf der zur On­line-Plattform dazugehöri­gen Webseiten zu informieren und diese einzuhalten.

9. Diese Netzwerknutzungs- und Datenschutzbestimmungen sind im Internet jederzeit abruf­bar und können ausgedruckt werden. Sie gelten für alle einmaligen und fortlaufen­den Leistungen. Der  Netzwerkbetreiber ist berechtigt, die vorliegenden Netzwerknut­zungs- und Datenschutzbestim­mungen jederzeit zu ändern, dies insbesondere zur An­passung an neue Gesetze. Der  Netzwerk­betreiber wird alle registrierten Nutzer rechtzei­tig über jede Änderung dieser Netzwerknutzungs- und Datenschutzbestimmungen per E-Mail oder beim Einloggen unterrichten. Die Änderung gilt als vom Nutzer genehmigt, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Ände­rungsankündigung der Änderung widerspricht. Der Netzwerkbetreiber ist im Falle des Wider­spruchs des Nutzers berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung den Nutzer von der Teilnahme an der Online-Plattform auszuschließen und dessen Registrierung zu löschen. Der  Netz­werkbetreiber wird in der Unterrichtung über die Änderungen auf die Möglichkeiten des Wi­derspruchs und der Kündigung, die Frist und die Rechtsfolgen, insbesondere hinsicht­lich eines unterbliebenen Widerspruchs, besonders hinweisen.

10. Der Netzwerkbetreiber ist berechtigt, seinen Online-Plattform-Service jederzeit nach ange­messe­ner Vorankündigungsfrist zu beenden, zu erweitern oder zu verändern. Zu derartigen Änderungen kann es insbesondere dann kommen, wenn sich – vor allem außerhalb des Verantwortungsberei­ches der Online-Plattform – die technischen, rechtli­chen oder kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internets ändern und für den  Netzwerkbetreiber dadurch die vertragsmäßigen Dienste wesentlich erschwert werden oder nicht mehr zumutbar sind. In diesem Fall wird der  Netzwerkbetreiber die Nutzer auf der Online-Plattform informieren und seine Leistungen anschlie­ßend frühes­tens nach Ablauf von 7 Tagen ab der Veröffentlichung beenden.

 

§ 2  Pflichten der Nutzer und Folgen bei Verstößen

1. Der Netzwerkbetreiber behält sich vor, bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder wesentli­cher Vertragsverletzungen diesen Vorgängen nachzugehen, weitere ange­messene Vor­kehrungen zu treffen und bei einem begründeten Verdacht gegebenenfalls den Zugang des Nut­zers zu den Inhalten der Online-Plattform – mindestens bis zu einer Verdachtsausräumung seitens des Nutzers – zu sperren und/oder gegebenenfalls bei besonders schwerwiegenden Verstößen auch den Netzwerknutzungsvertrag fristlos zu kündigen. Soweit der Nutzer später den Verdacht ausräumt, wird die Sperrung aufgehoben.

2. Der Nutzer hat dem Netzwerkbetreiber bei Verschulden den aus den oben beispielhaft beschriebe­nen möglichen Pflichtverletzungen resultierenden Schaden zu ersetzen.

 

§ 3  Rechte an den Inhalten der Online-Plattform und Nutzungsrechte der Nutzer

1.  Beiträge des Netzwerkbetreibers: Alle Rechte, insbesondere die urheberrechtlichen Nut­zungs- und Verwertungsrechte an den vom Netzwerkbetreiber auf der Online-Plattform veröffentlichten Inhalten wie Fotos, Grafiken, Bildern, Videos und Texten stehen im Ver­hältnis zum Nutzer aus­schließlich dem Netzwerkbetreiber oder gegebenenfalls dem an­derweitig gekennzeichneten Ur­heber zu.

2.  Allen Nutzern wird gestattet, die ihnen zugänglich gemachten Informationen einmalig zum berufli­chen, nichtkommerziellen Gebrauch auf ihren Rechnern zu speichern und ge­gebenenfalls auszu­drucken. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung der Informationen ist nur in den engen Grenzen des Urheber­rechts zulässig. Diese Berechtigungen gelten ferner nur, wenn Schutzvermerke (Copy­right-Vermerke und ähnliches) sowie Wiedergaben von Marken und Namen in den Ver­vielfältigungsstücken unverändert erhalten bleiben. Eine Archi­vierung ist nur mit folgen­den Vorgaben zulässig: Die Sammlung darf nur internen Zwecken des Nutzers dienen, also ausschließlich der Sicherung des Bestandes und der sogenannten internen Nut­zung, das Archiv darf Dritten nicht zugänglich sein, es darf auch nicht dazu dienen, für Dritte Vervielfältigungen herzustellen und es darf zu keiner zusätzlichen Verwertung der Werke führen. Für alle weiteren Nutzungen (unter anderem, aber nicht ausschließlich für die Vervielfältigung zu gewerblichen Zwecken einschließlich der Archivierung, für die Überlassung an oder Verarbeitung durch Dritte für eigene oder fremde Zwecke oder zur öffentlichen Wiedergabe sowie für die Über­setzung, Bearbeitung, das Arrangement oder andere Umarbeitungen) bedarf es der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Netz­werkbetreibers sowie der sonstigen Rechtsinhaber.

 

§ 4  Datenschutz

1. Der Nutzer wird hiermit gemäß Telemediengesetz (TMG), Rundfunkstaatsvertrag (RStV),  Bundes­datenschutzgesetz (BDSG) sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmun­gen davon unterrichtet, dass die im Rahmen der Registrierung angegebenen personen­bezogenen Daten ausschließlich zu dem Zwecke maschinenlesbar gespeichert, verar­beitet und genutzt werden, zu dem der Nutzer dieses angegeben hat, sofern keine Ein­willigung in eine andere Nutzungsart er­teilt wurde.

2. Der Netzwerkbetreiber ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Nutzers zu erhe­ben, zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen, soweit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inan­spruchnahme der Dienste der Plattform zu ermöglichen und um die in An­spruch genommene Leistung über die jährliche Teilnahmegebühr abrechnen zu können. Der Netzwerkbetreiber ge­währleistet die vertrauliche Behandlung dieser Daten in dem Umfang, wie dies in diesen Netzwerknutzungs- und Datenschutzbestimmungen geregelt ist.

3. Der Nutzer kann jederzeit auf schriftliche Anforderung die zu seiner Person und zum Unter­neh­men, für das er tätig ist, gespeicherten persönlichen Daten unentgeltlich beim Netzwerkbetreiber einsehen. 

4. Der Netzwerkbetreiber ist nach freiwilliger, schriftlicher Einwilligung durch den Nutzer berechtigt, personenbezogene Daten sowie Profildaten und demografische Daten für fol­gende Zwecke zu er­heben, zu verarbeiten (unter anderem, aber nicht ausschließlich zu modifizieren, zur Weiterverar­beitung zu speichern, mit anderen Datensätzen zu kombi­nieren und zu archivieren) und zu nut­zen: Zusendung von Informationen über das Netz­werk, Personalisierung und optimale Ausrich­tung der Dienste des Netzwerkes nach den Interessen und Vorlieben des Nutzers und Werbung und Marktforschung über bezie­hungsweise für das Netzwerk.

5. Der Netzwerkbetreiber setzt in einigen Bereichen Cookies ein. Insbesondere wird hier­durch die Navigation verbessert.

6. In seltenen Ausnahmefällen können zwingende gesetzliche Vorgaben z.B. Anfragen be­stimmter öffentlicher Stellen wie Strafverfolgungsbehörden, Ordnungsämter und Finanz­behörden im Ein­zelfall dazu führen, dass der Netzwerkbetreiber Daten zu Nutzern offen legen muss. Er wird davor jedoch die Rechtsgrundlage einer solchen Anforderung recht­lich prüfen lassen und – soweit zu­lässig - den betroffenen Nutzer informieren.

 

§ 5  Synergiewerkstätten

1. Der Netzwerkbetreiber beabsichtigt, mithilfe von Sponsoren mehrfach im Kalenderjahr Synergiewerk­stätten als Workshops zu veranstalten, damit sich die Netzwerkmitglieder auch per­sönlich kennen lernen können. Die Mitgliedschaft im Netzwerk berechtigt den Nutzer zur Teil­nahme an bis zu drei Synergiewerkstätten im Kalenderjahr, sofern diese stattfinden, ohne dass hierfür weitere Gebühren zu bezahlen sind.

2. Die Teilnahme an Synergiewerkstätten steht unter dem Vorbehalt ihres tatsächlichen Stattfindens, der Verfügbarkeit ausreichender Plätze und der rechtzeitigen schriftlichen Anmeldung des Nut­zers. Wird eine Synergiewerkstatt ohne Verschulden abgesagt, ste­hen dem Nutzer keine Scha­densersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblich aufgewendeter Auslagen zu.

3. Kurz vor einer Veranstaltung, zu der der Nutzer zugelassen wurde, erhält der Nutzer seine finale und damit verbindliche Anmeldebestätigung und die Veranstaltungsunterla­gen. Vor Ort wird ihm – sofern vorgesehen - eine Teilnehmermappe ausgehändigt. Sollte der Nutzer persönlich an der Teilnahme einer Synergiewerkstatt verhindert sein, kann er eine Vertretung aus dem Unterneh­men benennen.

4. Für den Fall, dass in einem Kalenderjahr keine Synergiewerkstätten stattfinden oder der Nutzer keinen Platz in einer Synergiewerkstatt erhält, steht dem Nutzer kein Anspruch wegen Nichterfül­lung oder auf Schadensersatz zu, da die Möglichkeit der Teilnahme an Synergiewerkstätten einen zusätzlichen unverbindlichen Bonus bei der Netzwerk-Teil­nahme darstellt.

 

§ 6  Teilnahmegebühr

1. Die Höhe der Jahresgebühr für die Teilnahme am Netzwerk Synergie durch Vielfalt ergibt sich aus der jeweils aktuell geltenden Preisliste. Die Umsatzsteuer kommt zum Entgelt hinzu, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Einzelheiten sind in der Preisliste im Anhang zu diesen Netzwerknutzungs- und Datenschutzbestimmungen genau angege­ben.

2. Jede Änderung dieser Preisliste wird dem Nutzer schriftlich mitgeteilt. Es besteht dann die Möglich­keit, den Netzwerknutzungsvertrag zum Ende des laufenden Kalenderjahres zu kündigen. Kündigt der Nutzer nicht, gilt die neue Preisliste als angenommen und wirk­sam vereinbart. Die Benachrichtigung über die Preisänderung wird einen ausdrücklichen Hinweis auf die Möglichkeit zur Kündigung und die Rechtsfolge des Schweigens als Zu­stimmung zu der geänderten Preisliste enthalten. Sofern die Benachrichtigung in Form der Versendung einer Informations-E-Mail mit der Preisliste als Anlage erfolgen sollte, gilt diese Benachrichtigung nur als erfolgt, wenn der Nutzer den Zugang schriftlich, auch elektronisch per E-Mail, bestätigt. Einer solchen Rückbestätigung bedarf es nicht bei einer Versendung im Postweg, es sei denn, die Parteien vereinbaren dies schriftlich auch für diese Benachrichtigungsform.

3. Beratungsdienstleistungen, die der Netzwerkbetreiber auf der Grundlage eines gesonder­ten Bera­tungsvertrages gegenüber einem Nutzer/Unternehmen erbringt, werden geson­dert nach schriftli­cher Vereinbarung vergütet.

 

§ 7  Gewährleistung des Netzwerkbetreibers

1. Die vom Netzwerkbetreiber eingesetzten technischen und organisatorischen Sicherheits­maßnah­men entsprechen hohen Standards gemäß dem derzeitigen Stand von Wissen­schaft und Technik, um die von den Nutzern zur Verfügung gestellten Daten bestmöglich gegen vorsätzliche oder fahrlässige Zugriffe unbefugter Dritter, Verlust, Zerstörung und Manipulation zu schützen.

2. Die personenbezogenen Daten der Nutzer werden nicht verkauft oder vermietet oder aus anderen wirtschaftlichen Gründen, z.B. Vermarktungszwecke, außerhalb der Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Netzwerkbetreibers gegenüber dem Nutzer an Dritte wei­tergegeben.

3. Die personenbezogenen Daten der Nutzer werden ausschließlich in Übereinstimmung mit diesen Netzwerknutzungs- und Datenschutzbestimmungen und den Gesetzen erho­ben, verarbeitet, ge­nutzt und verwendet.

4. Der Netzwerkbetreiber steht für die vollständige Abspeicherung der Beiträge auf dem Server ein.

5. Der Netzwerkbetreiber ist nicht für Schäden verantwortlich, wenn sie die Folge von techni­schen Störungen aufgrund höherer Gewalt sind. Unter „höhere Gewalt“ fallen dabei Stromkabelbeschä­digungen durch Dritte außerhalb des Herrschaftsbereichs des Netz­werkbetreibers, sonstige länger andauernde Stromzufuhrunterbrechung durch Bereit­stellungsprobleme beim Stromversorger oder technische Störungen aufgrund von Ursa­chen, die mit verkehrüblichen EDV-technischen Absiche­rungsmaßnahmen nach dem zeitgemäßen Standard nicht verhinderbar sind.

6. Auf den Transport der Daten über das Internet hat der Netzwerkbetreiber keinen Einfluss. Der Netzwerkbetreiber übernimmt daher auch keine Gewähr dafür, dass interaktive Vor­gänge den Nutzer richtig erreichen und dass der Einwahlvorgang über das Internet zu je­der Zeit gewährleis­tet ist. Darüber hinaus wird nicht gewährleistet, dass der Datenaus­tausch mit einer bestimmten Übertragungsgeschwindigkeit erfolgt. Von der Gewährleis­tung ausgenommen sind ferner Störun­gen, die aus Mängeln oder Unterbrechung des Rechners des Nutzers oder der Kommunikations­wege vom Nutzer zum Server oder aus missbräuchlicher Verwendung von Zugangsdaten entste­hen.

7. Der Service der Online-Plattform ist kein Hochsicherheitssystem und kann schon allein durch seine Anbindung an das Internet und den sich daraus ergebenden technischen Gegebenheiten keine Gewähr dafür geben, dass der Informationsfluss von und zur On­line-Plattform nicht von Dritten abgehört oder aufgezeichnet wird. Für den Schutz von vom Nutzer in eigener Verantwor­tung auf der Plattform offenbarten Betriebs- und Ge­schäftsgeheimnissen kann der Netzwerk­betreiber daher keine Gewähr übernehmen.

8. Der Netzwerkbetreiber übernimmt außerhalb seines Herrschaftsbereichs keine Haftung für die Datensicherheit.

9. Keine Gewährleistungsansprüche begründen unerhebliche Beeinträchtigungen bei der Recher­che, etwa bei dem Abruf oder der Speicherung der Beiträge oder bezüglich des Inhaltes der Bei­träge (zum Beispiel Tippfehler, zeitliche Verzögerungen), die den Gebrauch der Dienste des Netzwerkes beziehungsweise der Beiträge nicht wesentlich beeinträchtigen.

10. Der Netzwerkbetreiber stellt die Beiträge dem Nutzer zum Abruf und zur Nutzung gemäß dieser Netzwerknutzungs- und Datenschutzbestimmungen zur Verfügung. Eigene Beiträge und Informationen stellt der Netzwerkbetreiber nach bestem Wissen auf der On­line-Plattform zur Verfügung.

 

§ 8  Haftung des Netzwerkbetreibers

1. Die nachfolgenden Regelungen betreffen sowohl vertragliche Ansprüche des Nutzers, insbeson­dere, aber nicht ausschließlich im Rahmen von Mangelbeseitigung, Verzug und Unmöglichkeit, als auch gesetzliche, insbesondere vorvertragliche und deliktrechtliche Ansprüche.

2. Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz und bei Verletzungen von Körper, Gesundheit und Leben: Der Netzwerkbetreiber haftet unbeschränkt bei eigenem Vorsatz und dann, wenn aufgrund von Pflichtverletzungen durch ihn die Gesundheit, der Körper oder das Leben von Menschen verletzt worden sind. Der Netzwerkbetreiber haftet insbesondere unbe­schränkt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit dieses zur Anwendung kommt. Dieser Absatz 2. gilt vorrangig ge­genüber allen nachfolgenden Bestimmungen.

3. Definition von „Kardinalpflichten“ und „Nicht-Kardinalpflichten“: Eine Kardinalpflicht liegt im Vertrags­recht immer dann vor, wenn die Pflichterfüllung für die Erreichung des Ver­tragszwecks wesentlich ist, weil andernfalls der Vertragszweck gefährdet wäre, sowie dann, wenn der Nutzer als Vertragspartner regelmäßig auf die Einhaltung der Pflicht ver­trauen darf. Unter dieser Schwelle liegende Pflichten stellen Nicht-Kardinalpflichten dar. Soweit im Folgenden nicht aus­drücklich differenziert wird, sind beide Formen, also „Kar­dinalpflichten“ und „Nicht-Kardinalpflich­ten“, erfasst.

4. Liegt eine grob fahrlässige Pflichtverletzung des Netzwerkbetreibers vor, haftet der Netz­werkbetrei­ber für Schäden unbegrenzt mit folgender Einschränkung: Für einfache Erfül­lungsge­hilfen ist die Haftung des Netzwerkbetreibers gegenüber Unternehmern auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5. Beim Vorliegen einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Netzwerkbetreibers haftet der Netz­werkbetreiber sowohl Verbrauchern als auch Unternehmern gegenüber be­schränkt bis zur Höhe des  vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, wenn eine Kardinalpflicht betroffen ist. Im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung einer Nicht-Kardinalpflicht durch Erfüllungs­gehilfen ist die Haftung gegenüber Verbrauchern auf den vorhersehbaren, typischerweise eintre­tenden Schaden begrenzt und gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.

6. Für Mangelfolgeschäden und mittelbare Schäden, also insbesondere für entgangenen Gewinn, Datenverlust, Personalkosten, Betriebsunterbrechung, Nutzungsausfall, Verlust geschäftlicher In­formationen, Gutachterkosten, Rechtsverfolgungskosten, sonstige Ver­mögensschäden u. ä. haftet der Netzwerkbetreiber im Verhältnis zu Verbrauchern bei fahrlässig verursachten Schäden, wobei die Begrenzungen gemäß allen vorstehenden Bestimmungen gelten. Im Verhältnis zu Unterneh­mern ersetzt der Netzwerkbetreiber Mangelfolgeschäden und mittelbare Schäden nur bei grob fahrlässig verursachten Kardi­nalpflichtverletzungen bis zur Höhe des vorhersehbaren, typischer­weise eintretenden Schadens.

7. Im Übrigen ist die Haftung des Netzwerkbetreibers ausgeschlossen.

 

§ 9  Vertragsdauer und Kündigung des Netzwerknutzungsvertrages

1. Der Netzwerknutzungsvertrag läuft zunächst bis zum 31.12.2012. Danach verlängert er sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Netzwerkbetreiber das Netzwerk einschließ­lich der Online-Plattform weiter betreibt und sofern ihn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des Kalenderjahres kündigt. Sollte der Netzwerkbetrei­ber das Netzwerk einschließlich der Online-Plattform nicht über den 31.12.2009 hinaus betreiben, wird er dies allen Nutzern bis spätestens zum 30.11.2009 via E-Mail oder automatisch beim Einloggen mitteilen. 

2. Der Netzwerknutzungsvertrag kann jeweils zum Jahresende mit einer Frist von zwei Wo­chen ordent­lich gekündigt werden.

3. Die außerordentliche Kündigung des Netzwerknutzungsvertrages aus wichtigem Grund bleibt jeder Partei vorbehalten. Dieses Recht ist für den Netzwerkbetreiber insbesondere dann gegeben, wenn der Nutzer trotz Abmahnung fortgesetzt gegen wesentliche Rege­lungen dieser Netzwerknutzungs- und Datenschutzbestimmungen verstößt oder der Nut­zer ein gegen Dritte ge­richtetes Fehlverhalten begeht, indem er das Angebot des Netz­werks zu rechtswidrigen oder für Dritte belästigenden Zwecken einsetzt.

4. Im Falle der außerordentlichen Kündigung kann der Netzwerkbetreiber den Zugang des betroffe­nen Nutzers zur Plattform auch ohne Zustellung einer Kündigung mit sofortiger Wirkung sperren und den Nutzer auch für die Zukunft von der Nutzung des Services aus­schließen.

5. Sämtliche Kündigungen nach diesen Netzwerknutzungs- und Datenschutzbestimmungen haben schriftlich zu erfolgen.

6. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang zur Plattform automatisch ge­sperrt.

 

§ 10 Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand und sonstige Schlussbestim­mungen

1. Erfüllungsort für die vom Netzwerkbetreiber angebotenen Netzwerk-Dienstleistungen ist Parsdorf bei München.

2. Der Netzwerkbetreiber ist berechtigt, den Betrieb der Online-Plattform jederzeit ganz oder teil­weise auf Dritte zu übertragen.

3. Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen dem Netzwerkbetreiber und dem Nutzer ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) an­wendbar.

4. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffent­lich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen ausschließlicher Gerichtsstand die Anschrift des Netzwerkbetreibers, also Parsdorf bei München.

5. Alle Informationen, Einwilligungen, Mitteilungen oder Anfragen nach diesen Netzwerknut­zungs- und Datenschutzbestimmungen sowie Änderungen oder Ergänzungen dieser Netzwerknutzungs- und Datenschutzbestimmungen haben schriftlich zu erfolgen. Die Versendung per E-Mail oder Telefax entspricht der Schriftform, dies gilt auch für Klicken auf die entsprechenden Buttons. Än­derungen und Ergänzungen dieser Netzwerknut­zungs- und Datenschutzbestimmungen ein­schließlich Änderungen dieser Klausel bedür­fen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

6. Sollten einzelne Regelungen dieser Netzwerknutzungs- und Datenschutzbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die Regelungen im Übrigen wirksam. Im Falle einer solchen Unwirksamkeit werden die Vertragspartner eine der un­wirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommende, rechtswirksame Ersatz­regelung treffen. Das Gleiche gilt, soweit sich im Netzwerknutzungsvertrag eine Lücke herausstellen sollte.

7. Diese Netzwerknut­zungs- und Datenschutzbestimmungen ersetzen die Netzwerknut­zungs- und Datenschutzbestimmungen vom 01.03.2009.

 

Petra Köppel Synergy Consult – Inhaberin Dr. Petra Köppel – Parsdorf

 

Preisliste

Die Teilnahmegebühr für die Netzwerknutzung während eines Kalenderjahres staffelt sich wie folgt:

2.000 € für das erste Mitglied aus Unternehmen mit mehr als 2.000 MitarbeiterInnen (zzgl. 19% MwSt.).

1.200 € für das erste Mitglied aus Unternehmen mit bis zu 2.000 MitarbeiterInnen (zzgl. 19% MwSt.).

Jedes weitere Mitglied aus demselben Unternehmen erhält 30% Ermäßigung.